Vollstreckungsschutz auch für Steuerschulden vor Corona
Durch das Coronavirus sind in weiten Teilen Deutschlands beträchtliche wirtschaftliche Schäden entstanden oder werden noch entstehen. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesfinanzministerium bereits in seinem Schreiben vom 19.03.2020 steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus ergriffen und lockert damit bei nachweislich unmittelbar und nicht nur unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen…