Familienheimfahrten mit teilentgeltlich überlassenem Firmenwagen
Im Rahmen einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung können die Aufwendungen für eine wöchentliche Heimfahrt pauschal mit EUR 0,30 für jeden vollen Entfernungskilometer als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ein Werbungskostenabzug ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer ein Kfz unentgeltlich zur Verfügung stellt; andererseits ist in diesen Fällen…