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(Teil-) Entwarnung bei erbschaftsteuerlichen 90 %-TestEs ist allgemein bekannt, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht einerseits für Betriebsvermögen großzügige Befreiungen von bis zu 100 % vorsieht, andererseits aber auch Unlogiken und Stolperfallen beinhaltet. Eine dieser Stolperfallen ist der sogenannte 90 %-Test (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG).
Verlustbringende Vermietung bringt häufig keine SteuerersparnisWer eine Immobilie mit mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, darf daraus resultierende Vermietungsverluste nicht ohne weiteres mit seinen anderen Einkünften verrechnen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.