Frist zur Grund­steu­er­erklä­rung wird verlängert

Die Abga­be­frist für die Grund­steu­er­erklä­rung soll bun­des­weit ein­ma­lig von Ende Okto­ber bis Ende Janu­ar 2023 ver­län­gert wer­den. Das haben die Finanz­mi­nis­ter der Län­der ent­schie­den. Zuvor hat­te das “Han­dels­blatt” berichtet.

Bay­erns Finanz­mi­nis­ter Albert Für­a­cker (CSU) erklär­te am Don­ners­tag, mit der Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist bei der Grund­steu­er­erklä­rung um drei Mona­te wür­den die Bür­ger, die Wirt­schaft sowie die Steu­er­be­ra­ter deut­lich entlastet.

Nur weni­ge haben Unter­la­gen bis­lang eingereicht

Vor einer Woche hieß es, nicht ein­mal jeder drit­te Haus- und Woh­nungs­be­sit­zer habe sei­ne Unter­la­gen online abge­ge­ben. Finanz­mi­nis­ter Chris­ti­an Lind­ner (FDP) hat­te sich für eine Ver­län­ge­rung der Abga­be­frist stark gemacht. “In die­sen Zei­ten haben wir alle ande­res und Wich­ti­ges zu tun, ande­re und grö­ße­re Sor­gen”, hat­te Lind­ner gesagt. Er hat­te ange­kün­digt, das Gespräch mit den Län­dern zu suchen, um die Abga­be­frist um meh­re­re Mona­te zu ver­län­gern. Die Ent­schei­dung lag bei den Ländern.

Ab 2025 soll die neue Grundsteuer-Berechnung gel­ten. Das hat­te das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt gefor­dert, denn zuletzt kal­ku­lier­ten die Finanz­äm­ter den Wert einer Immo­bi­lie auf Grund­la­ge völ­lig ver­al­te­ter Daten, von 1935 in Ost­deutsch­land und von 1964 in West­deutsch­land. Für die Neu­be­rech­nung müs­sen jetzt fast 36 Mil­lio­nen Grund­stü­cke neu bewer­tet werden.

Die Steu­er­be­hör­den brau­chen von allen Eigen­tü­mern Daten. Meist geht es um die Grundstücks- und Wohn­flä­che, die Art des Gebäu­des, Bau­jah­re und den soge­nann­ten Boden­richt­wert, die die Besit­zer in einer Art zusätz­li­chen Steu­er­erklä­rung über die Steu­er­soft­ware “Els­ter” oder ein Por­tal des Finanz­mi­nis­te­ri­ums hoch­la­den müs­sen — Behörden-Steuersprache inklu­si­ve. Schon vor dem Start warn­ten Exper­ten, das kön­ne schief­ge­hen, weil es viel zu kom­pli­ziert sei.