Steuerberaterverband begrüßt mögliche Neuerungen im Datenschutz
16.06.2016
In seiner Stellungnahme begrüßt der Verband die Gesetzesinitiative. Die Rechtssicherheit für den Unternehmer würde sich erhöhen, Steuerberater erhielten mehr Beratungssicherheit und geringere Haftungsrisiken. Des Weiteren seien diese Maßnahmen essenziell, um eine gleichmäßige Besteuerung gewährleisten und gleichzeitig die rechtlichen Erfordernisse einhalten zu können, so das Fazit.
Auswirkungen des Gesetzes noch nicht vollständig ersichtlich
Nach Ansicht des Steuerberaterverbands wirft der Gesetzentwurf allerdings noch eine Reihe von unbestimmten Rechtsbegriffen auf: Diese gilt es im Laufe des Verfahrens noch zu klären, um künftigen Rechtsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Besonders wichtig ist, dass die neuen Grundsätze mit den bisherigen Vorgaben zur Führung und Aufbewahrung von elektronischen Unterlagen, Büchern oder Aufzeichnungen konform sind. Derzeit ist noch nicht bekannt, wie das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie (BSI) in Abstimmung mit dem Bundesfinanzhof den Entwurf technisch umsetzen will. Deswegen sei es zum jetzigen Zeitpunkt noch schwierig, über die Konsequenzen der Maßnahmen für die Praxis zu urteilen. Folglich begrüßt der Verband, wenn die Praxis auch weiterhin in die Überlegungen einbezogen wird.