Tipps und Hinweise für alle Steuerzahler 

Onlineportal:
Neue E-Auto-Förderung kann jetzt digital beantragt werden
Das Onlineportal für das neue E-Auto-Förderpro¬gramm der Bundesregierung ist seit Mai 2026 offiziell freigeschaltet. Wer ein vollelektrisches Auto oder bestimmte Plug-in-Hybride ab dem 01.01.2026 neu zugelassen hat oder zulässt, kann ab sofort eine Förderung von bis zu 6.000 € beantragen. Die Förderhöhe unterscheidet sich je nach Fahrzeug, Einkommen und Familiengröße. Die Einkommensobergrenze für die staatliche Förderung liegt bei 80.000 € brutto pro Haushalt. Pro Kind steigt diese Grenze um zusätzliche 5.000 € – bei bis zu zwei Kindern. Förderfähig sind Kauf und Leasing von Neuwagen.

Das Antragsverfahren läuft komplett digital ab und ist über das Portal der Förderzentrale Deutschland unter www.foerderzentrale.gov.de zu erreichen. Für die Antragstellung wird eine BundID benötigt – ein zentraler Zugang zu staatlichen Onlinediensten, der eine sichere und eindeutige digitale Identifikation ermöglicht. Die BundID kann mit dem elektronischen Personalausweis oder alternativ mit einem ELSTER-Zertifikat eingerichtet werden.

Im Förderportal selbst müssen nur die aktuellen Einkommensteuerbescheide, bei Familien mit Kindern zusätzlich ein aktueller Kindergeldnachweis und bei Plug-in-Hybriden die EU-Konformitätsbescheinigung hochgeladen werden. Über eine digitale Schnittstelle zum Kraftfahrt-Bundesamt können weitere Angaben automatisiert und papierlos geprüft werden.

Hinweis: Die vorhandenen Mittel des Förderprogramms in Höhe von insgesamt 3 Mrd. € sollen für geschätzt 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 ausreichen. 

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