Tipps und Hinweise für GmbH-Gesellschafter

(Allein-)Gesellschafter-Geschäftsführer:

Anscheinsbeweis spricht für Privatnutzung eines betrieblichen Pkw
Der I. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) geht davon aus, dass ein (Allein-)Gesellschafter-Ge­schäftsführer einen ihm zur Verfügung stehenden betrieblichen Pkw auch für private Fahrten nutzt. Dies gilt selbst dann, wenn keine vertragliche Vereinbarung über eine Privatnutzung geschlossen worden ist. Auch ein im Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ausdrücklich vereinbartes Privatnutzungsverbot ändert daran laut BFH insbesondere dann nichts, wenn

  • der Gesellschafter-Geschäftsführer kein Fahrtenbuch führt,
  • keine organisatorischen Maßnahmen getroffen werden, die eine Privatnutzung des Fahrzeugs ausschließen, und
  • eine unbeschränkte Zugriffsmöglichkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers auf den Pkw besteht.

Der Anscheinsbeweis spreche zwar lediglich dafür, dass ein vom Arbeitgeber zur privaten Nutzung überlassener Dienstwagen auch tatsächlich privat genutzt werde. Er spreche aber nicht dafür, dass dem Arbeitnehmer überhaupt ein Dienstwagen aus dem vom Arbeitgeber vorgehaltenen Fuhrpark privat zur Verfügung stehe. Diese Sichtweise des für Lohnsteuerfragen zuständigen VI. Senats des BFH überträgt der I. Senat jedoch ausdrücklich nicht auf den Fall einer unbefugten Privatnutzung eines dem Gesellschafter-Ge­schäftsführer von der Gesellschaft zur Nutzung überlassenen betrieblichen Fahrzeugs.

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