Tipps und Hinweise für Hausbesitzer

Teilungsversteigerung:
Rechtsanwaltskosten sind als Nachlassverbindlichkeiten absetzbar
Erben können von ihrem erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb die folgenden Nachlassverbindlichkeiten absetzen:

  • vom Erblasser herrührende (nicht betriebliche) Schulden, Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen, Auflagen, geltend gemachten Pflichtteilen und Erb­ersatzansprüchen sowie
  • Kosten für die Bestattung des Erblassers, ein angemessenes Grabmal, die übliche Grabpflege und für die Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder zur Erlangung des Erwerbs; für diese Kosten können die nachgewiesenen, tatsächlich angefallenen Kosten oder – ohne Nachweis – ein Pauschbetrag von 15.000 € abgesetzt werden.

Eine Erbengemeinschaft darf auch Rechtsanwalts­kosten absetzen, die unmittelbar mit einer Teilungsversteigerung zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft zusammenhängen. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden.

Der Kläger war infolge des Todes seines Vaters in eine Erbengemeinschaft mit seinem Bruder eingetreten. Zum Nachlass gehörten in- und ausländische Wertpapierdepots sowie mehrere Mietwohngrundstücke. Zwischen den Brüdern entbrannte nach dem Tod des Vaters ein jahrelanger Erbrechtsstreit, infolgedessen der Kläger Rechtsanwaltskosten von rund 100.000 € trug – insbesondere für Teilungsversteigerungsverfahren der Mietwohngrundstücke.

Hinweis: Eine Teilungsversteigerung ist eine Form der Zwangsversteigerung. Sie dient dazu, eine Immobilie zwangsweise zu verkaufen, wenn sich die Eigentümer nicht auf einen freihändigen Verkauf einigen können.

Aufgrund eines beträchtlichen steuerpflichtigen Erwerbs der Erbengemeinschaft setzte das Finanz­amt Erbschaftsteuer in Höhe von rund 770.000 € fest. Der Kläger wollte seine Rechtsanwaltskosten allerdings bei der Berechnung der Steuer als Nachlassverbindlichkeiten in Abzug bringen – und hat nun vom BFH recht bekommen. Die Richter haben die Kosten den abzugsfähigen Nachlassverteilungskosten zugeordnet.

Durch die Verteilung wird das Alleineigentum des einzelnen Miterben an den ihm bei der Verteilung zugewiesenen Vermögensgegenständen des Nachlasses begründet und die Erbengemeinschaft aufgehoben. Die Rechtsanwaltskosten waren absetzbar, weil sie unmittelbarmit der anwaltlichen Beratung während der Erbauseinandersetzung sowie den zivilgerichtlichen Teilungsversteigerungsverfahren zusammenhingen. Sie dienten dazu, den Nachlass der Erbengemeinschaft zwischen den Miterben aufzuteilen.

Hinweis: Nach dem Urteil stellen Rechtanwaltskosten für Teilungsversteigerungen auch dann abziehbare Nachlassverbindlichkeiten dar, wenn die Erbengemeinschaft bereits vor dem Auseinandersetzungsverlangen eines der Miterben zur Verwaltung des nachlasszugehörigen Vermögens übergegangen ist.

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