Tipps und Hinweise für Hausbesitzer

Energetische Sanierung des Eigenheims wird steuerlich gefördert

Steuerermäßigung

Wer eine Immobilie bewohnt, die älter als zehn Jahre ist, kann die Aufwendungen für energetische Baumaßnahmen wie folgt von der Einkommensteuer absetzen:

  • im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme: 7% der Kosten, maximal 14.000€,
  • im zweiten Jahr: 7% der Kosten, maximal 14.000€,
  • im dritten Jahr: 6% der Kosten, maximal 12.000€.

Insgesamt können somit Kosten von maximal 40.000€ steuerlich geltend gemacht werden. Absetzbar sind unter anderem Ausgaben für die Wärmedämmerung von Wänden, Dächern und Geschossdecken, neue Fenster- und Außentüren, den Einbau einer Lüftungsanlage und die Erneuerung der Heizungsanlage. Damit das Finanzamt die Absetzung akzeptiert, müssen aber einige Voraussetzungen erfüllt sein: Das Objekt muss selbst bewohnt sein. Die Kosten dürfen nicht als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Die Rechnung muss in deutscher Sprache ausgestellt sein. Die Zahlung muss unbar erfolgt sein. Zudem darf keine anderweitige Förderung fließen (z.B. ein KfW-Zuschuss oder die Denkmalabschreibung). Weitere Voraussetzung für den Kostenabzug ist, dass das ausführende Fachunter- nehmen über die Baumaßnahmen eine Bescheinigung nach amtlich vorgeschriebenem Muster ausstellt. Das Bundesfinanzministerium hat sich kürzlich erneut zu Einzelfragen geäußert. 

Hinweis: Vor Beginn der Baumaßnahmen sollten Sie von uns prüfen lassen, ob eine staatliche Förderung (z.B. über die KfW) oder die Steuerermäßigung günstiger ist.

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