Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Sonderprüfungen
Unternehmensbewertung
Prüfung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen
Externe Qualitätskontrolle

Wirtschaftsprüfung auf einen Blick
Geprüfte Qualität
Für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführen, ist eine regelmäßige externe Qualitätskontrolle (Peer-Review) gesetzlich vorgeschrieben. WP-Praxen, die gesetzliche Abschlussprüfungen bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (§ 319a HGB) durchführen, sind darüber hinaus nach § 62b WPO verpflichtet, sich einer Inspektion durch die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) zu unterziehen.
Im Dezember 2018 wurde durch die APAS eine weitere Inspektion nach §§ 66a Abs. 6 Satz 1 Nr. 1, 62b WPO angeordnet. Die Inspektion wurde mit Unterbrechungen in den Monaten Februar 2019 bis April 2019 durchgeführt. Die letzte Qualitätssicherungsprüfung gemäß Art. 26 der EU-APrVO wurde mit Inspektionsbericht vom 8.1.2018 abgeschlossen.
Mit Datum vom 14.12.2017 haben wir bereits zum fünften Mal eine wirksame Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an der Qualitätskontrolle nach § 57a WPO a.F. erhalten. Die Kommission für Qualitätskontrolle bei der Wirtschaftskammer hat beschlossen, dass die nächste Qualitätskontrolle unserer Praxis bis zum 14.12.2023 erfolgen muss.
Wir stellen uns den Anforderungen, die im Rahmen der Inspektion und des Peer-Review an die Qualität unserer Arbeit gestellt werden. Externe Qualitätskontrollen gewährleisten zusammen mit unseren internen Qualitätskontrollmaßnahmen eine hohe Qualität unserer Abschlussprüfungen.
Jahres- und Konzernabschlussprüfung
Der Kernbereich der Wirtschaftsprüfung ist durch die Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer geprägt.
- Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen prüfungspflichtiger Unternehmen
- freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen und Buchführung
- Prüfung von Jahresabschlüssen nach internationalen Standards sowie
- Beratung bei Umstellung der Berichterstattung oder Rechnungslegung auf IFRS
- Prüfung kommunaler Jahres- und Gesamtabschlüssen nach NKF oder EigVO
Wenn es um komplexe Bilanzierungsthemen geht, unterstützen wir Sie bei der Suche nach der optimalen Lösung. So können Sie unsere Anregungen und Vorschläge kurzfristig im Rahmen Ihrer Bilanzierung und Bewertung umsetzen.
Wir legen besonderen Wert darauf, die Prüfungsergebnisse fortlaufend mit Ihnen auszutauschen. Bilanzpolitische Möglichkeiten diskutieren wir mit Ihnen im Hinblick auf die Folgen für die Innen- und Außenwirkung Ihres Unternehmens.
Neben dem Wirtschaftsprüfer gehört auch immer ein erfahrener Steuerberater zum Team, der stets Ihre Steuerbelastung im Blick hat.
Sonderprüfungen
Im Bereich der Sonderprüfungen bieten wir Ihnen die folgenden prüfungsnahen Dienstleistungen:
- Sonderprüfungen nach AktG, GmbHG, UmwG (u.a. Gründung, Verschmelzung, Spaltung, Umwandlung, Kapitalerhöhung)
- Geschäftsführungs- und Vertragsprüfungen
- Prüfungen nach MaBV
- Prüfungen grüner Punkt (DSD)
- Prüfungen nach EEG und KWKG
- Prüfungen nach § 53 HGrG,
- § 6b EnWG, § 228 Abs. 7 SGB IX, Trennungsrechnungen im Rahmen der Betrauung
- Zuschuss-/Mittelverwendungsprüfungen
- Interne Revision: Analyse der internen Kontrollsysteme und des Risikomanagements
- IT-Revision
- Unternehmensbewertungen
- Unterschlagungs- und Compliance-Prüfungen
Unsere Wirtschaftsprüfer stehen Ihnen zudem beim Aufbau eines modernen Controllings und weiteren betriebswirtschaftlichen Fragestellungen beratend zur Seite.
Prüfung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen
Die Irritationen im Rahmen der Finanzmarktkrise und auch der EURO-Krise haben erneut die Fragen nach der Einrichtung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen sowie ihrer Einhaltung und Prüfung in den Vordergrund der Diskussionen gerückt.
Dolose Handlungen (Fraud) und Verstöße gegen Compliance-Regeln führen nicht nur zu unmittelbaren Vermögensschäden, sondern können auch durch Vertrauensverluste bei Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kapitalgebern zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens führen.
Aufgrund unserer Tätigkeit in einer Vielzahl von Unternehmen sind wir in der Lage, Gestaltungsempfehlungen auszusprechen und entsprechende Systemprüfungen vorzunehmen, die den Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen eine zusätzliche Absicherung für die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Aufgaben geben.
Externe Qualitätskontrolle
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich mit Ihrem Qualitätssicherungssystem einer externen Qualitätskontrolle (Peer Review) unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen. Der Peer Review dient der Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung eingehalten werden. Die Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Berufsangehörige (Prüfer für Qualitätskontrolle) durchgeführt. Unsere Gesellschaft ist als Prüfer für Qualitätskontrolle bei der WPK registriert. Für die Durchführung des Peer Review stehen wir Ihnen mit einem erfahrenen und kompetenten Team zur Verfügung. Der Peer Review wird durch die nachfolgenden als Prüfer für Qualitätskontrolle registrierte Wirtschaftsprüfer durchgeführt, die Partner unserer Gesellschaft sind.