Kompetenz hat immer etwas mit Fachwissen zu tun. Und mit Aktualität.

Aktuelle Themen

Immer auf dem neuesten Stand
Information für HausbesitzerEntwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 zur vergünstigten Vermietung an hilfsbedürftige Personen.
Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und ArbeitnehmerAktuelle Informationen zur Kostenerstattung für ein erweitertes Führungszeugnis, zur Abtretung des Kindergelds an den Arbeitgeber sowie zur Versteuerung bei gewissen Betriebsveranstaltungen.
Tipps und Hinweise für UnternehmerInformationen zum Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2024 zum Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs und zur Kleinunternehmen-regelung sowie zur Stellungnahme des Bundesfinanzministeriums zur Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen.
Tipps für Steuerzahler, Juli 2024Tipps zu den Themen Familenstiftung, Doppelbesteuerung, künstliche Befruchtung.
Public Sector AktuellSommer 2024
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In unserer Zeitschrift PUBLIC SECTOR AKTUELL vom Sommer 2024 erfahren Sie interessante und relevante Neuigkeiten über Rechtsprechungen, steuerliche Richtlinien, Gesetzesentwürfe u.v.m.
Wachstumschancengesetz – Die wichtigsten Neuerungen im Bereich der EinkommenssteuerNach langem Tauziehen ist das Wachstumschancengesetz beschlossene Sache. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Einkommensteuer.
Energiepreispauschale kann nur gegenüber dem Finanzamt eingeklagt werden Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Arbeitnehmer die Pauschale nicht bei ihrem Arbeitgeber einklagen können, sofern dieser sie nicht ausgezahlt hat. Stattdessen muss die Pauschale im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2022 beim Finanzamt eingefordert werden.
Umsatzsteuerliche Änderungen durch das WachstumschancengesetzDas Wachstumschancengesetz ist unter Dach und Fach. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Neuerungen, die das Gesetz bringt.
Die Vermietung an Angehörige lässt sich steuergünstig gestaltenWer Wohnraum an nahe Angehörige vermietet, kann sich in den allermeisten Fällen sicher sein, dass sein Mietobjekt von der Mietpartei pfleglich behandelt wird. Sofern die Vermietung vom Finanzamt anerkannt wird, entpuppt sie sich zudem häufig als wahres Steuersparmodell.
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