Einzigartig vielseitig

Wirtschaft, Steuern, Recht

Als eine der führenden Beratungsgesellschaften in Nordrhein-Westfalen konzentrieren wir uns auf unsere Mandanten – weit über Fachgebietsgrenzen hinaus. Unsere Experten der Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Rechtsberatung beraten ganzheitlich, denken weiter und handeln in Ihrem Sinne. Bei uns erhalten Sie verzahnte unternehmerische Beratung koordiniert und kanalisiert von einem zentralen Ansprechpartner. 

Arbeiten, wo Fachwissen
auf Teamgeist trifft

Karriere

Wir schaffen Karrieren – praxisnah, auf Augenhöhe und flexibel. Dafür suchen wir Persönlichkeiten, die den Weg mit uns gehen

Karriere bei Breidenbach

Unsere Leistungen 

für Ihren Erfolg

Von Rechts- und Steuerberatung bis zur Wirtschaftsprüfung
unterstützen wir Sie ganzheitlich

Wirtschaftsprüfung mit
Verantwortung und Integrität

Finanzberichte

Statt bloßer Zahlen sehen wir die Vitalitätswerte Ihres Unternehmens. Das bedeutet eine große Verantwortung, die wir als erfahrene Experten sicher und über übliche Standards hinaus fachgebietsübergreifend für Sie tragen.

Mehr zur Wirtschaftsprüfung

Steuerberatung,
die weiterdenkt

Steuern
Mehr zur Steuerberatung
Close up hand of businessman working on desk using calculator analyzing finance accounting in office.

Umsetzungsstarke Rechtsberatung

Wirtschafts- & Unternehmensrecht

Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, M&A, gewerbliches Immobilienrecht und Arbeitsrecht verlangen nach klarem Denken, zielgerichtetem Handeln und sicherer Hand. Wir durchdringen die Komplexität und zeigen Ihnen den Weg, der zu Ihren Zielen führt

Mehr zur Rechtsberatung

Weitere Leistungsbereiche

Unternehmensberatung

Beratung und Umsetzung für Wachstum & Risikominimierung

Bewertungen

Ermittlung Ihrer wirtschaftlichen

Werte

Nachhaltigkeit

Erstellung & Prüfung Ihrer
Nachhaltigkeitsberichte

Neues aus Steuern,
Recht und Wirtschaft

Aktuelle Themen
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Kindergeld: Kind im Haushalt beider ElternDer Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Barunterhaltsleistungen kein geeignetes Kriterium für die Beurteilung der Haushaltsaufnahme sind. Gesetzlich festgelegt ist, dass das Kindergeld