Grundstücksübertragung:
Wann eine Teilung des Nachlasses grunderwerbsteuerfrei ist
Bei der Übertragung von Immobilien fällt Grunderwerbsteuer an, und je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 %. Werden Immobilien vererbt, ist der Erwerb eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks durch einen Miterben zur Teilung des Nachlasses jedoch von der Grunderwerbsteuer ausgenommen. Der Erwerb eines Miterben von einer Erbengemeinschaft soll grunderwerbsteuerlich im Ergebnis genauso behandelt werden wie der (ebenfalls steuerbefreite) Immobilienerwerb durch einen Alleinerben oder Vermächtnisnehmer. Über die Steuerfreistellung soll eine Doppelbelastung mit Grunderwerb und Erbschaftsteuer vermieden werden.
In einem vom Bundesfinanzhof (BFH) entschiedenen Fall war ein Grundstück von einer Erbengemeinschaft auf eine Personengesellschaft übertragen worden. Laut BFH ist diese Übertragung bei Teilung des Nachlasses nur zu dem Anteil von der Grunderwerbsteuer befreit, zu dem ein Miterbe an der erwerbenden Personengesellschaft beteiligt ist. Die Steuerbefreiung ist nach dem Urteil jedoch insoweit nicht zu gewähren, als sich der Anteil des Miterben an der Personengesellschaft innerhalb von fünf Jahren nach dem Übergang des Grundstücks vermindert.
Hinweis: Um bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft den Anfall der Grunderwerbsteuer zu vermeiden, empfiehlt es sich, frühzeitig steuerfachkundigen Rat einzuholen. In der steuerlichen Praxis lauern viele Fallstricke, die ohne fundierte steuerrechtliche Einordnung häufig nicht erkennbar sind.