Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Bei Einpersonenhaushalten ist keine Kostenbeteiligung für die doppelte Haushaltsführung erforderlich, da die Lebenshaltungskosten automatisch vom Steuerpflichtigen getragen werden. Gleichzeitig wird ab 2026 ein elektronischer Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern und Arbeitgebern eingeführt, um den Lohnsteuerabzug zu vereinfachen.