PauschbeträgeAb 2026 gelten vielerorts neue  AuslandsreisekostensätzeBei beruflich bzw. betrieblich veranlassten Auslandsreisen kommen … Mehr lesen

Ab 2026 ändern sich die Spielregeln bei der Berücksichtigung von PKV-Beiträgen im Lohnsteuerabzug grundlegend. Der papierhafte Nachweis entfällt, die Mindestvorsorgepauschale wird abgeschafft und neue Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über steuerliche Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – von PKV über Benefits bis zur Aktivrente.

Die neue steuerfreie Aktivrente soll das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus deutlich attraktiver machen. Ab 2026 können Arbeitnehmer bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen – ganz unabhängig davon, ob sie im bisherigen Job bleiben oder eine neue Tätigkeit aufnehmen. Die Regelung schafft finanzielle Anreize und klare Vorgaben für Arbeitgeber und Beschäftigte, die auch im Ruhestandsalter aktiv bleiben möchten.

Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Bei Einpersonenhaushalten ist keine Kostenbeteiligung für die doppelte Haushaltsführung erforderlich, da die Lebenshaltungskosten automatisch vom Steuerpflichtigen getragen werden. Gleichzeitig wird ab 2026 ein elektronischer Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern und Arbeitgebern eingeführt, um den Lohnsteuerabzug zu vereinfachen.

Steuern clever sparen: Arbeitgeber können Mitarbeiter mit steuerfreien Erholungsbeihilfen oder Kinderbetreuungszuschüssen unterstützen – und dabei gleichzeitig Lohnnebenkosten senken. Wer die Regeln kennt, nutzt attraktive Steuervorteile.

Edelmetalle wie Silber, Gold und Platin gelten laut Finanzverwaltung nicht als gesetzliche Zahlungsmittel in Deutschland. Daher können diese als Sachbezüge und nicht als Geldleistungen betrachtet werden, was Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung und die Sachbezugsfreigrenze hat.

Leasingsonderzahlungen sind laut BFH über die Vertragslaufzeit zu verteilen, nicht im Zahlungsjahr voll abziehbar. Außerdem stellt die Übertragung von Gesellschaftsanteilen zur Unternehmensnachfolge keinen steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn sie nicht als Vergütung erfolgt.

Beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sind mit ihren inländischen Einkünften in Deutschland steuerpflichtig.

Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, wann eine Rückstellung für Altersfreizeit gebildet werden darf.

Wir erläutern, welche Chancen ein Tax-Compliance-Management-System bietet und welche Risiken bestehen.