PauschbeträgeAb 2026 gelten vielerorts neue AuslandsreisekostensätzeBei beruflich bzw. betrieblich veranlassten Auslandsreisen kommen … Mehr lesen
Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Ab 2026 ändern sich die Spielregeln bei der Berücksichtigung von PKV-Beiträgen im Lohnsteuerabzug grundlegend. Der papierhafte Nachweis entfällt, die Mindestvorsorgepauschale wird abgeschafft und neue Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über steuerliche Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – von PKV über Benefits bis zur Aktivrente.
Die neue steuerfreie Aktivrente soll das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus deutlich attraktiver machen. Ab 2026 können Arbeitnehmer bis zu 2.000 € monatlich steuerfrei hinzuverdienen – ganz unabhängig davon, ob sie im bisherigen Job bleiben oder eine neue Tätigkeit aufnehmen. Die Regelung schafft finanzielle Anreize und klare Vorgaben für Arbeitgeber und Beschäftigte, die auch im Ruhestandsalter aktiv bleiben möchten.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Bei Einpersonenhaushalten ist keine Kostenbeteiligung für die doppelte Haushaltsführung erforderlich, da die Lebenshaltungskosten automatisch vom Steuerpflichtigen getragen werden. Gleichzeitig wird ab 2026 ein elektronischer Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern und Arbeitgebern eingeführt, um den Lohnsteuerabzug zu vereinfachen.