E-DienstwagenSteuerfreie Pauschalen bei Stromkostenerstattung sind passéIn Zeiten Elektromobilität kommen immer mehr Arbeitnehmer mit einem … Mehr lesen
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Grundstücksübertragung: Wann eine Teilung des Nachlasses grunderwerbsteuerfrei ist Bei der Übertragung von Immobilien … Mehr lesen
Anteilsverkauf:Steuerberatungskosten der Gewinnermittlung sind nicht absetzbar.Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen des … Mehr lesen
Umsatzsteuer-Anwendungserlass:Steuerbefreiung für Schul- und Bildungsleistungen reformiert Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat sich zur … Mehr lesen
Unterhalt:Die Finanzämter erkennen keine Barzahlungen mehr anWer bedürftige Angehörige finanziell unterstützt, muss den … Mehr lesen
Ab 2026 ändern sich die Spielregeln bei der Berücksichtigung von PKV-Beiträgen im Lohnsteuerabzug grundlegend. Der papierhafte Nachweis entfällt, die Mindestvorsorgepauschale wird abgeschafft und neue Gestaltungsmöglichkeiten entstehen. Der Beitrag gibt einen umfassenden Überblick über steuerliche Neuerungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – von PKV über Benefits bis zur Aktivrente.
Das Investitionssofortprogramm der Bundesregierung bringt ab 2025 zahlreiche steuerliche Erleichterungen für Unternehmen. Von neuen degressiven Abschreibungen über Vorteile für Elektrofahrzeuge bis hin zu Steuersenkungen und Änderungen bei E-Rechnung, Kasse und Umsatzsteuer – Unternehmer und Geschäftsführer erhalten wichtige Impulse zur Liquiditäts- und Steueroptimierung.
Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Bei Einpersonenhaushalten ist keine Kostenbeteiligung für die doppelte Haushaltsführung erforderlich, da die Lebenshaltungskosten automatisch vom Steuerpflichtigen getragen werden. Gleichzeitig wird ab 2026 ein elektronischer Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern und Arbeitgebern eingeführt, um den Lohnsteuerabzug zu vereinfachen.
Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 vor. Dadurch würde die Minijobgrenze schrittweise von aktuell 556 € auf 603 € und später 633 € monatlich steigen. Arbeitgeber können weiterhin die 2%ige Pauschalversteuerung nutzen – ausgenommen sind jedoch Gesellschafter-Geschäftsführer.
Der Bundesfinanzhof hat den Gewinnzuschlag von 6 % bei Rücklagen für verfassungsgemäß erklärt – auch in Niedrigzinsphasen. Gleichzeitig erläutert das Bundesfinanzministerium zahlreiche umsatzsteuerliche Anpassungen: höhere Schwellenwerte für Voranmeldungen, kürzere Aufbewahrungsfristen und neue Regeln für Gutschriften.