Der Bundesfinanzhof hat klargestellt: Bei Einpersonenhaushalten ist keine Kostenbeteiligung für die doppelte Haushaltsführung erforderlich, da die Lebenshaltungskosten automatisch vom Steuerpflichtigen getragen werden. Gleichzeitig wird ab 2026 ein elektronischer Datenaustausch zwischen privaten Kranken- und Pflegeversicherungen, dem Bundeszentralamt für Steuern und Arbeitgebern eingeführt, um den Lohnsteuerabzug zu vereinfachen.
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Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 vor. Dadurch würde die Minijobgrenze schrittweise von aktuell 556 € auf 603 € und später 633 € monatlich steigen. Arbeitgeber können weiterhin die 2%ige Pauschalversteuerung nutzen – ausgenommen sind jedoch Gesellschafter-Geschäftsführer.
Der Bundesfinanzhof hat den Gewinnzuschlag von 6 % bei Rücklagen für verfassungsgemäß erklärt – auch in Niedrigzinsphasen. Gleichzeitig erläutert das Bundesfinanzministerium zahlreiche umsatzsteuerliche Anpassungen: höhere Schwellenwerte für Voranmeldungen, kürzere Aufbewahrungsfristen und neue Regeln für Gutschriften.
Influencer mit hohen Einnahmen geraten zunehmend ins Visier der Finanzämter – in NRW laufen bereits hunderte Verfahren wegen Verdachts auf Steuerbetrug. Gleichzeitig können Tierhalter sparen: Betreuungskosten für Haustiere lassen sich unter bestimmten Bedingungen als haushaltsnahe Dienstleistungen von der Steuer absetzen.
Steuervorteil für Eltern: Auch nach dem 25. Geburtstag können Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen – und profitieren gleichzeitig steuerlich. Unterhaltszahlungen von bis zu 12.096 € pro Jahr lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wichtig: Eigene Einkünfte der Kinder mindern den absetzbaren Betrag, und Zahlungen müssen ab 2025 per Überweisung erfolgen.
Deutschland auf Wachstumskurs: Mit dem neuen steuerlichen Investitionsprogramm sollen Unternehmen und Privatpersonen entlastet werden. Kernpunkte sind schnellere Abschreibungen, ein sinkender Körperschaftsteuersatz, Vorteile für E-Mobilität sowie erweiterte Forschungsförderung. Damit will die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken.
Wer sein Wohngebäude energetisch saniert, kann bis zu 40.000 € von der Einkommensteuer abziehen. Absetzbar sind Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Lüftungsanlagen und digitale Energiesysteme. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre, zusätzlich können Ausgaben für Fachplanung direkt zu 50 % abgesetzt werden. Wir prüfen für Sie, welche Variante finanziell am günstigsten ist.
Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) keine Werbungskosten. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.