Kryptowährungen – Finanzämter nehmen schwarze Schafe ins Visier

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr ein Auskunftsersuchen an eine Kryptohandelsplattform gerichtet und daraufhin die Daten zahlreicher Nutzer erhalten, die auf dieser Plattform mit Kryptowährungen handeln. Die Datenpakete werden voraussichtlich an die Finanzverwaltungen anderer Bundesländer weitergegeben. Nutzer, die ihre Gewinne bislang nicht oder nur unvollständig versteuert haben, geraten nun also ins Visier des Fiskus.

Hinweis: Gewinne aus dem Handel mit Bitcoin, Ethereum etc. unterliegen der Einkommensteuer, wenn die Haltefrist nicht mehr als ein Jahr beträgt. Immerhin gibt es aber eine Freigrenze: Private Veräußerungsgewinne von weniger als 600€ pro Jahr bleiben steuerfrei.

Wer Kryptowährungen länger als ein Jahr behält und sie erst danach veräußert, muss auf die Gewinne keine Steuern zahlen. Werden Zinsen mit der Kryptowährung erzielt, wird darauf allerdings Abgeltungsteuer fällig. Bei der Erfassung der steuerpflichtigen Gewinne waren die Finanzämter bisher auf die Ehrlichkeit der Steuerzahler angewiesen. Mit den von der Kryptohandelsplattform erhaltenen Daten können die Finanzämter jetzt selbst nachprüfen, ob Gewinne auch tatsächlich versteuert wurden. Ist dies nicht der Fall, drohen den Betroffenen ernsthafte Konsequenzen – im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Anzeige wegen Steuerhinterziehung kommen.

Hinweis: Wer steuerpflichtige Gewinne bisher nicht erklärt hat, sollte gemeinsam mit uns prüfen, ob eine strafbefreiende Selbstanzeige gestellt werden sollte.


Zurück zur Übersicht