Steuerlich induzierte Bewertungen

Belastbar bewerten

Steuerlich induzierte Bewertungen sind für die Einhaltung steuerlicher Vorschriften und die Gestaltung steuerlicher Strukturen von großer Bedeutung. Sie werden in unterschiedlichen steuerlichen Konstellationen erforderlich und müssen methodisch fundiert sowie steuerlich belastbar sein. 

Hier unterstützen wir Sie:

  • Bewertungen im Rahmen von Funktionsverlagerungen ins Ausland 
  • Bewertungen bei Wegzugsbesteuerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften 
  • Bewertungen für erbschaftsteuerliche und schenkungssteuerliche Zwecke 
  • Bewertungen zur Bestimmung des steuerpflichtigen Werts von Unternehmen, Beteiligungen oder Immobilien nach dem Bewertungsgesetz 
  • Unternehmensbewertungen zum Nachweis des Fortbestands steuerlicher Verlustvorträge bei Gesellschafterwechseln 
  • Berücksichtigung steuerlicher Besonderheiten wie vereinfachtem Ertragswertverfahren und Substanzwert 

Steuerlich motivierte Bewertungen sind oft komplex und erfordern eine enge Abstimmung mit Steuerberatern und Finanzbehörden. Wir erstellen steuerlich belastbare Bewertungen, die rechtliche Sicherheit bieten und wirtschaftliche Gestaltungsspielräume optimal nutzen. 

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihre Ansprechpartner im Bereich steuerlich induzierte Bewertungen
Christian Knöller Partner
Dipl. Finanzwirt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Alexander Koch Partner
Dipl. Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater

Alexander Thees Partner
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
Dipl. Kaufmann
ö.b.u.v. Sachverständiger für Unternehmensbewertung