Unternehmensberatung für Kommunen

Fachbereich

Breidenbach berät Kommunen und kommunal geprägte Gesellschaften im kommunalen Unternehmensrecht, das aufgrund der Vorgaben der Landesverfassungen sowie der Gemeinde- und Kreisordnungen zahlreiche Besonderheiten aufweist. Zudem beraten wir unsere Mandanten flankierend in speziellen Rechtsgebieten, die schwerpunktmäßig die öffentliche Hand betreffen.

Folgende Bereiche bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Recht der kommunalen Unternehmen:

  • Gründung und Umstrukturierung von kommunalen Unternehmen (Eigenbetriebe, Kapitalgesellschaften, GmbH & Co. KG, Anstalten des öffentlichen Rechts)
  • Erstellung von Gutachten zu komplexen Rechtsfragen für Vorstand, Geschäftsführung und/oder Aufsichtsrat
  • Inhouse-Schulungen für Mitglieder von Aufsichtsräten und Verwaltungsräten
  • EU-Beihilfenrecht
  • Vergaberecht
  • Konzessionsverträge und Konzessionsabgabenrecht
  • Energiewirtschaftsrecht

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihre ANsprechpartner
Mark Langenbach Rechtsanwalt
Steuerberater

Dr. Frank Westphal Rechtsanwalt
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater