Kompetente Berater im Bereich Steuerstrafrecht

Fachbereich

Frühzeitige Beratung ist der beste Schutz vor strafrechtlichen Risiken. Das gilt insbesondere für das Steuerstrafrecht. Wir schützen Sie vor hastigen und unüberlegten Entscheidungen.

Schon die Abgabe einer falschen oder unvollständigen Steuererklärung kann zu steuerstrafrechtlichen Risiken führen. Effektive Beratung in Fällen einer Selbstanzeige erfordert Fingerspitzengefühl und Durchsetzungskraft. Da sind Sie bei unseren Steuerrechtlern in guten Händen.

Wie können wir Sie unterstützen?

Ihre ANsprechpartner
Dr. Peter Arnhold Rechtsanwalt
Steuerberater
Fachanwalt für Steuerrecht