Steuerermäßigung
Umrüstung auf Wärmepumpen gilt als energetische Sanierung
In immer mehr Wohnhäusern wird mit Wärmepumpen geheizt. Nach Angaben des Statistischen Bundesamts werden sie in fast 65 % der 2023 fertiggestellten Wohngebäude in Deutschland als überwiegende Energiequelle zum Heizen genutzt. Vor allem in neu gebauten Ein- und Zweifamilienhäusern kommen Wärmepumpen zum Einsatz: In fast 70 % davon wurden diese 2023 als primäre Heizenergiequelle genutzt.
Wer auf eine Wärmepumpe setzt, kann staatliche Zuschüsse erhalten oder unter bestimmten Voraussetzungen einen Teil der Kosten von der Einkommensteuer absetzen.
Der Einbau von Wärmepumpen in Neu- und Bestandsbauten wird über Förderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau subventioniert. Der Fördersatz für Wärmepumpen liegt zwischen 30 % und maximal 70 %.
Wer in bestehenden Wohngebäuden auf eine Wärmepumpe als Heizquelle umsteigt, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen nutzen. Über drei Jahre verteilt lassen sich dann wie folgt Steuern sparen: Im Jahr des Abschlusses der Sanierungsmaßnahme sowie im darauffolgenden Jahr ist eine Steuerermäßigung von jeweils 7 % der Kosten möglich (jeweils höchstens 14.000 €), im letzten Jahr nochmals eine Ermäßigung von 6 % der Kosten (höchstens 12.000 €).
Die Steuerermäßigung für energetische Sanierungen ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft. Zunächst greift sie nur bei einem „begünstigten Objekt“: Wer die Ausgaben steuerlich geltend machen möchte, muss Eigentümer des Gebäudes sein, es muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, in Deutschland oder in der EU stehen und bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein. Zudem ist eine Bescheinigung des ausführenden Fachunternehmens nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich, und Rechnungen dürfen nicht bar bezahlt worden sein.