Wir informieren wie viel Mindestlohn im Jahr 2024 gezahlt wird

Seit dem 01.01.2024 beträgt der bundesweit flächendeckende Mindestlohn 12,41 € brutto pro Stunde, er liegt damit lediglich um 3,4 % höher als der vorherige Satz von 12 €, der bereits seit dem 01.10.2022 galt. Laut Statistischem Bundesamt fallen rund 5,8 Mio. Beschäftigte unter den Mindestlohn. Die neue Lohnuntergrenze betrifft sowohl versicherungspflichtige Beschäftigte als auch Minijobber. Ausgenommen sind unter anderem Auszubildende und Praktikanten.

Seit Oktober 2022 reduziert sich durch die regelmäßigen Erhöhungen des Mindestlohns für Minijobber nicht mehr die Arbeitszeit. Seither sind der Mindestlohn und die Minijobverdienstgrenze aneinander gekoppelt. Die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze für Minijobber hat sich 2024 auf 538 € erhöht und lässt wie bisher 43 Arbeitsstunden pro Monat zu. Damit das Minijobverhältnis bestehen bleibt, darf somit ein Verdienst von 6.456 € pro Jahr nicht überschritten werden. Übersteigt der Stundenlohn den Mindestlohn, reduziert sich im Minijobverhältnis aber die maximal erlaubte Arbeitszeit.

Branchenbezogen gelten teilweise höhere Mindestlöhne, die von den Gewerkschaften ausgehandelt wurden. Zum Jahresbeginn sind zum Beispiel die Mindestlöhne im Dachdecker-, Schornsteinfeger, Gerüstbau-, Elektro-, Maler- und Lackiererhandwerk sowie in der Gebäudereinigung, Abfallwirtschaft und Leih- bzw. Zeitarbeitsbranche angestiegen. Angestellte in der Altenpflege sehen ab dem 01.05.2024 einer Erhöhung von 5 % entgegen.

Für Pflegehilfskräfte gelten ab diesem Zeitpunkt 15,50 €, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 16,50 € und für Pflegefachkräfte 19,50 € pro Stunde.

Auch für Auszubildende im Niedriglohnsektor, wie dem Friseur- oder Floristenhandwerk, hat sich die finanzielle Situation seit Jahresbeginn durch eine gesetzliche Erhöhung der Mindestvergütung verbessert. Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr dürfen sich nun über mindestens 649 € freuen. Im zweiten Ausbildungsjahr liegt die Vergütung bei mindestens 766 €, im dritten Ausbildungsjahr bei mindestens 876 € und im vierten Lehrjahr bei mindestens 909 €.

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