Finanzämter nehmen Influencer wegen Verdachts auf Steuerbetrug ins Visier
SpitzenverdienerBei Influencern ist es keine Seltenheit, dass sie mit sozialen Medien mitunter pro Monat mehrere 10.000 € verdienen. Mittlerweile sind auch die Finanzämter auf diese Spitzenverdiener aufmerksam geworden: Die Finanzverwaltung in Nordrhein-Westfalen analysiert aktuell ein Datenpaket mehrerer Social-Media-Plattformen mit 6.000 Datensätzen, die auf nicht versteuerte Gewinne mit Werbung, Abos und Co. hinweisen. Die Daten beziehen sich ausschließlich auf Influencer aus Nordrhein-Westfalen und umfassen ein strafrechtlich relevantes Steuervolumen von rund 300 Mio. €.
Ziel der für die Steuerfahnder aufwendigen Ermittlungen sind professionelle Influencer, die ihre steuerlichen Pflichten mit hoher krimineller Energie umgehen. Einen festen Arbeitsplatz gibt es nicht; oftmals melden sich die Influencer mit steigenden Umsätzen ins Ausland ab, um dem Finanzamt zu entgehen. Regelmäßig verlagern Influencer ihren offiziellen Wohnsitz an bekannte Briefkastenadressen (z.B. in Dubai). Nur durch fortwährende lückenlose Analysen der Social- Media-Aktivitäten lässt sich der tatsächliche Wohnort ermitteln und nachweisen, um Durchsuchungsbeschlüsse und auch Haftbefehle zu erwirken. Die digitalen Wege zum Geld sind vielfältig und von außen schwer nachvollziehbar: Vergütet werden Klicks, Verkäufe, Werbekooperationen, Abozahlungen und Trinkgelder für persönliche Fotos. Die Beweisführung ist vor allem bei nur temporär sichtbarer Werbung, die nach 24 Stunden gelöscht wird, schwierig. Die Ermittler nutzen spezielle Methoden, um Werbepartnerschaften und -einnahmen zurückverfolgen und beweissicher nachweisen zu können.
Das Influencer-Team des Landesamts zur Bekämpfung der Finanzkriminalität Nordrhein- Westfalen führt zurzeit rund 200 laufende Strafverfahren gegen in Nordrhein-Westfalen lebende Influencer – Tendenz steigend.
Hinweis: Auch die Hamburger Finanzverwaltung hat Influencer bereits ins Visier genommen; seit 2024 werden hier verstärkt „Branchenprüfungen“ vorgenommen.
Tierbetreuungskosten lassen sich mitunter steuerlich absetzen
UrlaubWenn Frauchen oder Herrchen ihren Urlaub einmal ohne das eigene Haustier antreten wollen, können sie auf eine Vielzahl gewerblicher und privater Anbieter zurückgreifen. Die gute Nachricht: Die Kosten hierfür lassen sich als haushaltsnahe Dienstleistung in der Einkommensteuererklärung abziehen, sofern das Tier in den eigenen vier Wänden oder auf dem eigenen Grundstück betreut wird. Der Betreuer muss also in den Haushalt kommen, in dem das Tier gehalten wird. Wer sein Haustier in eine Tierpension bringt, geht steuerlich leer aus, denn in diesem Fall ist die Betreuung nicht mehr haushaltsnah.
Wichtig für die Absetzbarkeit von Tierbetreuungskosten ist, dass der Dienstleister eine Rechnung stellt und der Empfänger diese unbar (z.B. per Überweisung) bezahlt, denn nur dann erkennt das Finanzamt diese an. Insgesamt können für haushaltsnahe Dienstleistungen pro Jahr Ausgaben von höchstens 20.000 € in der Einkommensteuererklärung abgerechnet werden, davon zieht das Finanzamt dann 20 % als Steuerermäßigung direkt von der tariflichen Einkommensteuer ab – also bis zu 4.000 € im Jahr.
Hinweis: Sogar die Kosten für einen Tierfriseur oder einen Dienstleister zur Fell- oder Krallenpflege sind als haushaltsnahe Dienstleistungen abziehbar, sofern der Dienstleister in den Haushalt kommt. Wer in den Hundesalon geht, wird steuerlich nicht begünstigt.