Minijobgrenze soll ab 2026 angehoben werden
VorschlagArbeitgeber können die Lohnsteuer aus geringfügigen Beschäftigungen (Minijobs) unter Verzicht auf den Abruf von elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen mit einem Pauschsteuersatz von insgesamt 2 % erheben. Derzeit liegt die Minijobgrenze bei 556 € monatlich. Die Mindestlohnkommission hat vorgeschlagen, den geltenden Mindestlohn von 12,82 € je Arbeitsstunde in zwei Stufen zum 01.01.2026 auf 13,90 € und zum 01.01.2027 auf 14,60 € anzuheben. Bei Umsetzung dieses Vorschlags würde die Minijobgrenze im Jahr 2026 auf 603 € und ab 2027 auf 633€ monatlich steigen. Voraussetzung für die 2%ige Pauschalversteuerung ist das Vorliegen von Arbeitsentgelt aus geringfügigen sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungen. Für einen Geschäftsführer, der zugleich alleiniger Gesellschafter ist, kommt die Pauschalversteuerung auch bei Einhaltung der monatlichen Lohngrenze nicht in Betracht.