Steu­er­erleich­te­run­gen

AMPELKOALITION BRINGT WEITERE STEUERERLEICHTERUNGEN AUF DEN WEG

 

Seit Mona­ten äch­zen Ver­brau­cher unter stei­gen­den Prei­sen beim Tan­ken und Heizen.

Um die stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten zumin­dest zum Teil zu kom­pen­sie­ren, hat die Koali­ti­on auf die explo­die­ren­den Ener­gie­prei­se reagiert und zusätz­li­che Ent­las­tun­gen für den Steu­er­zah­ler auf den Weg gebracht. Das Maß­nah­men­pa­ket ent­hält Ent­las­tun­gen auf der Strom­rech­nung genau wie Steu­er­erleich­te­run­gen und Ein­mal­zah­lun­gen für beson­ders Bedürftige.

 

Frü­he­re Abschaf­fung der EEG-Umlage

Es ist der zen­tra­le Bau­stein des Pakets: Schon ab dem 1.Juli sol­len die Bür­ger die die Umla­ge über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur För­de­rung von Öko­strom nicht mehr über die Strom­rech­nung zah­len. Ursprüng­lich war die­ser Schritt erst für Anfang 2023 geplant. Hier­aus ent­steht eine Ent­las­tung von ca. 3,72 Cent pro Kilo­watt­stun­de. Eine Abschaf­fung zur Jah­res­mit­te sorgt dafür, dass ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jah­res­ver­brauch von 4000 Kilo­watt­stun­den in die­sem Jahr rund 90 Euro spart.

 

Frü­he­re Anhe­bung der Pendlerpauschale 

Ange­sichts der gestie­ge­nen Ben­zin­prei­se soll die am 1. Janu­ar 2024 anste­hen­de Erhö­hung der Pau­scha­le für Fern­pend­ler — ab dem 21. Kilo­me­ter — vor­ge­zo­gen wer­den. Rück­wir­kend zum 1.1.2022 wird die­se 38 Cent betra­gen.  Der­zeit beträgt die Pau­scha­le bis zum 20. Kilo­me­ter 30 Cent, ab dem 21. Kilo­me­ter 35 Cent.

Wer weni­ger weit pen­deln müs­se, wer­de über eine höhe­re Wer­bungs­kos­ten­pau­scha­le eben­falls ent­las­tet. Die Pend­ler­pau­scha­le ist in der Steu­er­erklä­rung Teil der Werbungskosten.

 

Höhe­re Frei­be­trä­ge in der Steuererklärung

Davon pro­fi­tie­ren alle Arbeit­neh­mer, die eine Steu­er­erklä­rung ein­rei­chen: Die Wer­be­kos­ten­pau­scha­le — offi­zi­ell Arbeit­neh­mer­pausch­be­trag — wird rück­wir­kend zum Jah­res­be­ginn um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Außer­dem steigt der Grund­frei­be­trag bei der Ein­kom­men­steu­er von der­zeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro ab dem Ver­an­la­gungs­zeit­raum 2022.

Dar­über hin­aus wur­den wei­te­re Maß­nah­men zur Unter­stüt­zung von Wohn­geld­emp­fän­gern und zur Bekämp­fung von Kin­der­ar­mut berück­sich­tigt. Die Maß­nah­men sol­len nun kurz­fris­tig durch den Bun­des­tag beschlos­sen werden.

Bei wei­te­ren Fra­gen spre­chen Sie uns ger­ne hier­zu an.