Steuererleichterungen

AMPELKOALITION BRINGT WEITERE STEUERERLEICHTERUNGEN AUF DEN WEG

 

Seit Monaten ächzen Verbraucher unter steigenden Preisen beim Tanken und Heizen.

Um die steigenden Lebenshaltungskosten zumindest zum Teil zu kompensieren, hat die Koalition auf die explodierenden Energiepreise reagiert und zusätzliche Entlastungen für den Steuerzahler auf den Weg gebracht. Das Maßnahmenpaket enthält Entlastungen auf der Stromrechnung genau wie Steuererleichterungen und Einmalzahlungen für besonders Bedürftige.

 

Frühere Abschaffung der EEG-Umlage

Es ist der zentrale Baustein des Pakets: Schon ab dem 1.Juli sollen die Bürger die die Umlage über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung von Ökostrom nicht mehr über die Stromrechnung zahlen. Ursprünglich war dieser Schritt erst für Anfang 2023 geplant. Hieraus entsteht eine Entlastung von ca. 3,72 Cent pro Kilowattstunde. Eine Abschaffung zur Jahresmitte sorgt dafür, dass ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 4000 Kilowattstunden in diesem Jahr rund 90 Euro spart.

 

Frühere Anhebung der Pendlerpauschale

Angesichts der gestiegenen Benzinpreise soll die am 1. Januar 2024 anstehende Erhöhung der Pauschale für Fernpendler – ab dem 21. Kilometer – vorgezogen werden. Rückwirkend zum 1.1.2022 wird diese 38 Cent betragen.  Derzeit beträgt die Pauschale bis zum 20. Kilometer 30 Cent, ab dem 21. Kilometer 35 Cent.

Wer weniger weit pendeln müsse, werde über eine höhere Werbungskostenpauschale ebenfalls entlastet. Die Pendlerpauschale ist in der Steuererklärung Teil der Werbungskosten.

 

Höhere Freibeträge in der Steuererklärung

Davon profitieren alle Arbeitnehmer, die eine Steuererklärung einreichen: Die Werbekostenpauschale – offiziell Arbeitnehmerpauschbetrag – wird rückwirkend zum Jahresbeginn um 200 Euro auf 1.200 Euro erhöht. Außerdem steigt der Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro auf 10.347 Euro ab dem Veranlagungszeitraum 2022.

Darüber hinaus wurden weitere Maßnahmen zur Unterstützung von Wohngeldempfängern und zur Bekämpfung von Kinderarmut berücksichtigt. Die Maßnahmen sollen nun kurzfristig durch den Bundestag beschlossen werden.

Bei weiteren Fragen sprechen Sie uns gerne hierzu an.

 

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