Ab 2023 gibt es verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten für Vermieter: Immobilien, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt und vermietet werden, können jetzt mit 3 % jährlich abgeschrieben werden. Zudem wurde die Sonderabschreibung mit neuen Förderregelungen wieder eingeführt.

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Die Konzernklausel i.S.d. § 6a GrEStG gewährt grunderwerbsteuerliche Vergünstigungen bei bestimmten Umstrukturierungen … Mehr lesen

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