Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Bewertung von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft für die Schenkungsteuer kein pauschaler Holdingabschlag angewendet werden darf. Die Bewertung muss sich auf den Substanzwert stützen, und pauschale Abschläge, die nicht objektiv und konkret auf das Bewertungsobjekt bezogen sind, sind unzulässig.

Die Gewerbesteuer als Objektsteuer erfasst bei natürlichen Personen und Personengesellschaften nur den … Mehr lesen