Die Mindestlohnkommission schlägt eine Anhebung des Mindestlohns auf 13,90 € ab 2026 und 14,60 € ab 2027 vor. Dadurch würde die Minijobgrenze schrittweise von aktuell 556 € auf 603 € und später 633 € monatlich steigen. Arbeitgeber können weiterhin die 2%ige Pauschalversteuerung nutzen – ausgenommen sind jedoch Gesellschafter-Geschäftsführer.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei der Bewertung von Anteilen an einer nicht börsennotierten Kapitalgesellschaft für die Schenkungsteuer kein pauschaler Holdingabschlag angewendet werden darf. Die Bewertung muss sich auf den Substanzwert stützen, und pauschale Abschläge, die nicht objektiv und konkret auf das Bewertungsobjekt bezogen sind, sind unzulässig.

Die Gewerbesteuer als Objektsteuer erfasst bei natürlichen Personen und Personengesellschaften nur den … Mehr lesen