Hinweisgeberschutzgesetz – sind alle Vorgaben in Ihrem Unternehmen erfüllt?

Am 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz als Umsetzung der sog. „Whistleblower-Richtlinie“ der EU in Kraft getreten. Jetzt, zum Beginn des neuen Jahres, ist der richtige Zeitpunkt zu prüfen, ob Ihr Unternehmen sämtliche gesetzlichen Vorgaben erfüllt, so dass Sie sich auf Ihr operatives Geschäft konzentrieren können. Seit dem 12.12.2023 sind Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern insbesondere verpflichtet, eine sog. interne Meldestelle einzurichten und die Mitarbeiter über deren Einrichtung und Handhabung zu informieren. Sollten Unternehmen diese Vorgabe bisher noch nicht erfüllt haben, drohen empfindliche Bußgelder.

Wir empfehlen daher eine Klärung der jeweils für Sie notwendigen Maßnahmen und setzen für Sie gerne die Einrichtung der erforderlichen Meldestelle um. Gerne erläutern wir auch die weiteren Hintergründe des Gesetzes und der Richtlinie und beantworten Ihre weiteren Fragen zu diesem und anderen arbeitsrechtlichen Themen. Erste Ansprechpartnerin ist bei uns Frau RAin Anna Mahlert, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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