Eigentümer können eine Steuerermäßigung bis zu 40.000 € erhalten
Energetische SanierungWer sein bestehendes Wohngebäude energetisch saniert, kann die Kosten hierfür mit bis zu 40.000 € von seiner tariflichen Einkommensteuerabsetzen. Dafür müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein: Der Steuerzahler muss Eigentümer der Immobilie sein. Das Gebäude muss zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden, in Deutschland oder in der EU liegen und bei Beginn der Maßnahme mindestens zehn Jahre alt sein. Zudem ist eine Bescheinigung über die vorgenommenen Arbeiten nach amtlich vorgeschriebenem Muster erforderlich (ausgestellt z.B. vom ausführenden Fachunternehmen). Die Rechnungen über die Arbeiten dürfen außerdem nicht bar bezahlt werden. Insbesondere Ausgaben für folgende energetische Maßnahmen sind absetzbar:
- Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
- Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Erneuerung und Einbau von Lüftungsanlagen
- Erneuerung der Heizungsanlage
- Optimierung bestehender Heizungsanlagen, sofern diese älter als zwei Jahre sind
- Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
Die maximale Steuerermäßigung beträgt 40.000 €. Sie lässt sich über drei Jahre verteilt in Anspruch nehmen, und zwar im Jahr des Abschlusses der Baumaßnahme sowie im darauffolgenden Jahr mit jeweils 7 % der Sanierungskosten (jeweils höchstens 14.000 €) und im letzten Jahr noch einmal mit 6 % der Sanierungskosten (höchstens 12.000 €). Dieser Zeitrahmen ist fix, Sie haben al- so kein Wahlrecht, in welchen Jahren Sie in den Genuss der Ermäßigung kommen möchten. Auch die Kosten einer energetischen Baubegleitung und Fachplanung durch Energieberater oder Energieeffizienzexperten werden steuerlich anerkannt. Sie müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden und dürfen direkt zu 50 % abgesetzt werden.
Hinweis: Wir errechnen gerne für Sie, ob die Steuerermäßigung oder eine andere Variante (z.B. zinsverbilligte Darlehen oder steuerfreie Zuschüsse) am günstigsten für Sie ist.