Aufsichtsräte mit festen Vergütungen sind keine Unternehmer. Die Frage, ob Aufsichtsräte mit variablen Vergütungen stets Unternehmer sind, ließ die Rechtsprechung bisher offen. Die Finanzverwaltung hat bis jetzt einen Mittelweg gewählt und ihre Verfahrensweise im Sinne der Praxis stark vereinfacht: Sie bejahte grundsätzlich die Unternehmereigenschaft bei einem variablen Anteil der Gesamtvergütung von mehr als 10 %. Dieses Prinzip scheint nach der neuesten Entscheidung des EuGH überholt zu sein. Denn er lehnt die Unternehmerstellung eines Verwaltungsratsmitglieds allein aufgrund der Zahlung einer variablen Vergütung ab.