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Tipps und Hinweise für alle SteuerzahlerSteuervorteil für Eltern: Auch nach dem 25. Geburtstag können Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen – und profitieren gleichzeitig steuerlich. Unterhaltszahlungen von bis zu 12.096 € pro Jahr lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wichtig: Eigene Einkünfte der Kinder mindern den absetzbaren Betrag, und Zahlungen müssen ab 2025 per Überweisung erfolgen.

Tipps und Hinweise für UnternehmerDeutschland auf Wachstumskurs: Mit dem neuen steuerlichen Investitionsprogramm sollen Unternehmen und Privatpersonen entlastet werden. Kernpunkte sind schnellere Abschreibungen, ein sinkender Körperschaftsteuersatz, Vorteile für E-Mobilität sowie erweiterte Forschungsförderung. Damit will die Bundesregierung den Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken.

Tipps und Hinweise für HausbesitzerWer sein Wohngebäude energetisch saniert, kann bis zu 40.000 € von der Einkommensteuer abziehen. Absetzbar sind Maßnahmen wie Wärmedämmung, Heizungserneuerung, Lüftungsanlagen und digitale Energiesysteme. Die Steuerermäßigung verteilt sich über drei Jahre, zusätzlich können Ausgaben für Fachplanung direkt zu 50 % abgesetzt werden. Wir prüfen für Sie, welche Variante finanziell am günstigsten ist.

Tipps und Hinweise für Arbeitgeber und ArbeitnehmerAufwendungen des Arbeitnehmers für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) keine Werbungskosten. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.

Tipps und Hinweise für GmbH-GesellschafterIm Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht kommen geschlechtsspezifische Sterbetafeln zum Einsatz, in die die statistische Lebenserwartung von Männern und Frauen eingearbeitet ist. Sie dienen dazu, die Kapitalwerte lebenslänglicher Nutzungen und Leistungen zu ermitteln.

Tipps und Hinweise für UnternehmerDas Bundesfinanzministerium hat seine Sichtweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung grundlegend geändert. Auslöser waren mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), in denen die beim Direktverbrauch bisher unterstellte „Hin- und Rücklieferung“ verworfen wurde. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst.