Das Hessische Finanzgericht hat entschieden: Die umsatzsteuerrechtlichen Kriterien zur Einordnung eines Aufsichtsratsmitglieds als Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG sind nicht maßgeblich für die ertragsteuerrechtliche Zurechnung von Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG. Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision wurde als unzulässig verworfen, die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
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Das jüngste Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur Betriebsveranstaltungen setzt eine wegweisende Rechtsprechung fort und hat signifikante Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung solcher Veranstaltungen. Entdecken Sie die Auswirkungen auf Ihr Unternehmen und die Schlüsselaspekte für zukünftige Planungen.
Tausende Deutsche vermieten Wohnraum über Portale. Doch Achtung: Die Finanzverwaltung hat die steuerliche Erfassung der Einkünfte im Visier. Mit der erneuten Datenanforderung der Steuerfahndung Hamburg ist das Entdeckungsrisiko für steuerunehrliche Vermieter deutlich gestiegen. Nicht erklärte Einnahmen können zu schweren steuerlichen Konsequenzen führen.
Die Breidenbach Rechtsanwälte GmbH hat die MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG im Zusammenhang mit dem Erwerb weiterer Geschäftsanteile an der chargecloud GmbH mit Sitz Köln von der powercloud GmbH beraten.
Die MENNEKES Elektrotechnik GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Kirchhundem/Sauerland ist Pionier auf dem Gebiet der Ladesysteme für E-Mobilität und führender Hersteller von Industriesteckvorrichtungen.