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Aufwendungen des Arbeitnehmers für einen Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, sind nach einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) keine Werbungskosten. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer – wie in Zeiten der Corona-Pandemie – (zwangsweise) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.
Das Bundesfinanzministerium hat seine Sichtweise zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Direktverbrauchs aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung grundlegend geändert. Auslöser waren mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH), in denen die beim Direktverbrauch bisher unterstellte „Hin- und Rücklieferung“ verworfen wurde. Der Umsatzsteuer-Anwendungserlass wurde entsprechend angepasst.
Ein Preisgeld ist kein Arbeitslohn, wenn es nicht aus dem aktuellen Dienstverhältnis stammt. Der BFH erkannte eine Auszeichnung für frühere Leistungen als steuerfrei an. Midijobs bis 2.000 € Monatsverdienst führen zu geringeren Sozialabgaben bei vollen Leistungen. Schon knapp über der Minijob-Grenze kann sich der Wechsel lohnen.
Das Bundesfinanzministerium hat die ab 2025 geltende neue Kleinunternehmerregelung erläutert. Kleinunternehmer sind künftig grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Ein falscher Steuerausweis gilt dann nur noch als unrichtiger, nicht mehr als unberechtigter Ausweis.
Ein Verzicht auf die Regelung vor 2025 bleibt für fünf Jahre bindend. Neu ist auch ein Meldeverfahren zur Anwendung der Regelung in anderen EU-Staaten.
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Die Belastung einkommensstarker Steuerzahler sei gerechtfertigt, da der Anlass der Abgabe noch besteht.
Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Verluste aus Steuerstundungsmodellen auch bei Insolvenz nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen.