pixel-admin
Manche selbstgenutzten Einfamilienhäuser stehen inmitten großer Gartengrundstücke. Angesichts der stark gestiegenen Grundstückspreise der letzten Jahre kann es in solchen Fällen sehr lukrativ sein, eine unbebaute Teilfläche abzutrennen und durch Verkauf zu Geld zu machen. Wer meint, den erzielten Erlös aufgrund der vorherigen Selbstnutzung steuerfrei einnehmen zu können, ist allerdings auf dem Holzweg.
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern als attraktiven Benefit steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 600€ pro Jahr zuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Arbeitgeber Unterkunfts- und Verpflegungskosten rund um steuerlich begünstigte Präventionsleistungen nicht steuerfrei übernehmen kann.