Sommer 2024
.
In unserer Zeitschrift PUBLIC SECTOR AKTUELL vom Sommer 2024 erfahren Sie interessante und relevante Neuigkeiten über Rechtsprechungen, steuerliche Richtlinien, Gesetzesentwürfe u.v.m.

Nach langem Tauziehen ist das Wachstumschancengesetz beschlossene Sache. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen im Bereich der Einkommensteuer.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Arbeitnehmer die Pauschale nicht bei ihrem Arbeitgeber einklagen können, sofern dieser sie nicht ausgezahlt hat. Stattdessen muss die Pauschale im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung 2022 beim Finanzamt eingefordert werden.

Das Wachstumschancengesetz ist unter Dach und Fach. Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten umsatzsteuerlichen Neuerungen, die das Gesetz bringt.

Wer Wohnraum an nahe Angehörige vermietet, kann sich in den allermeisten Fällen sicher sein, dass sein Mietobjekt von der Mietpartei pfleglich behandelt wird. Sofern die Vermietung vom Finanzamt anerkannt wird, entpuppt sie sich zudem häufig als wahres Steuersparmodell.

Das Bundesfinanzministerium hat zum falschen Ausweis der Umsatzsteuer in für Endverbraucher bestimmten Rechnungen eine Vereinfachungsregelung getroffen. Danach entsteht bei bestimmten Grundsätzen keine Steuerschuld.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die Übermittlung von Kontoständen an das BZSt zur Eindämmung der grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verfassungsgemäß ist.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat im letzten Jahr ein Auskunftsersuchen an eine Kryptohandelsplattform gerichtet. Nutzer, die ihre Gewinne bislang nicht oder nur unvollständig versteuert haben, geraten nun also ins Visier des Fiskus

Manche selbstgenutzten Einfamilienhäuser stehen inmitten großer Gartengrundstücke. Angesichts der stark gestiegenen Grundstückspreise der letzten Jahre kann es in solchen Fällen sehr lukrativ sein, eine unbebaute Teilfläche abzutrennen und durch Verkauf zu Geld zu machen. Wer meint, den erzielten Erlös aufgrund der vorherigen Selbstnutzung steuerfrei einnehmen zu können, ist allerdings auf dem Holzweg.

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern als attraktiven Benefit steuerfreie Leistungen zur Gesundheitsförderung von bis zu 600€ pro Jahr zuwenden. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass der Arbeitgeber Unterkunfts- und Verpflegungskosten rund um steuerlich begünstigte Präventionsleistungen nicht steuerfrei übernehmen kann.