Viele volljährige Kinder absolvieren nach dem Abschluss ihrer erstmaligen Berufsausbildung oder ihres Erststudiums eine weitere Ausbildung. Während dieses weiteren Ausbildungsabschnitts haben Eltern weiterhin Anspruch auf Kindergeld.

Bestimmte Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften, sind zudem verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen.

Selbständige und Gewerbetreibende sind daran interessiert, ihr Anlagevermögen möglichst schnell abzuschreiben, um so zeitnah Steuern zu sparen und ihre Liquidität zu erhöhen.

Wer eine Immobilie mit mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, darf daraus resultierende Vermietungsverluste nicht ohne weiteres mit seinen anderen Einkünften verrechnen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.

Für Hausbesitzer: Nutzen Sie den ermäßigten Umsatzsteuersatz bei kurzfristiger Vermietung von Wohn- und Schlafräumen. Das BMF bestätigt die Anwendung für diverse Vermietungen, einschließlich Wohncontainern an Erntehelfer.

Für Beschäftigte und Betriebe: Der BFH klärt die Grundlohnermittlung für steuerfreie Zuschläge und berücksichtigt ehrenamtliche Gewerkschaftstätigkeit bei Versorgungsbezügen als Werbungskosten.

Für GmbH-Geschäftsführer kann selbst bei vertraglich vereinbartem Nutzungsverbot ein Anscheinsbeweis für die private Nutzung von Firmenfahrzeugen vorliegen, was zu verdeckten Gewinnausschüttungen führen kann. Die endgültige Klärung dieser Rechtsfrage steht durch anhängige Revisionen beim BFH bevor

Das Bundesfinanzministerium gibt erste Hinweise zur Einführung der elektronischen Rechnung im B2B-Bereich ab 2025. XRechnung und ZUGFeRD sind kompatible Formate, die den neuen Anforderungen entsprechen und die Umstellung erleichtern sollen.

2024 bringt wichtige Steueränderungen und Möglichkeiten für Steuerzahler: Vermeiden Sie Steuerabzüge mit NV-Bescheinigungen, navigieren Sie durch internationale Steuergerechtigkeit und nutzen Sie spezielle Regelungen für Ukraine-Hilfsaktionen.

Der EuGH lehnt die Unternehmerstellung eines Verwaltungsratsmitglieds aufgrund der Zahlung einer variablen Vergütung ab.