Abzug finaler ausländischer Betriebsstättenverluste
Eine in- oder ausländische Betriebsstätte stellt rechtlich einen unselbständigen Teil des Gesamtunternehmens dar. Grundsätzlich erfolgt die Einkommensermittlung auch bei ausländischen Betriebsstätten nach dem Welteinkommensprinzip und die Einkünfte sind beim jeweiligen Stammhaus zu berücksichtigen. Steuerlich sind jedoch zusätzlich die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) zu berücksichtigen, die das Besteuerungsrecht…