Kleine Photovoltaikanlagen können von einer steuerlichen Vereinfachung profitieren
Die Finanzverwaltung hat zur ertragsteuerlichen Behandlung „kleiner“ Photovoltaikanlagen und vergleichbarer Blockheizkraftwerke (BHKW) Stellung genommen und bietet eine Vereinfachung an. Vereinfachungsregelung Nach dem BMF-Schreiben vom 2.6.2021 können steuerpflichtige Personen einen schriftlichen Antrag stellen, dass diese kleinen Photovoltaikanlagen/BHKW ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden. Aus Vereinfachungsgründen ist hier ohne weitere Prüfung in allen offenen…