Nachweis der kürzeren Restnutzungsdauer eines Gebäudes
Die Abschreibung für ein zur Einkünfteerzielung genutztes Gebäude bestimmt sich regelmäßig nach gesetzlich festgelegten Prozentsätzen (§ 7 Abs. 4 Satz 1 EStG). Diese Regelung stellt eine Typisierung der für die Bemessung der Abschreibung heranzuziehenden sog. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer dar. Hierunter ist nicht die Gesamtnutzungsdauer eines Gebäudes zu verstehen, sondern nur…