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Februar Tipp für Unternehmer: Der JahresabschlussBestimmte Unternehmen, vor allem Kapitalgesellschaften, sind zudem verpflichtet, ihre Rechnungslegungsunterlagen elektronisch offenzulegen.
Gutes tun und Steuern sparenSpenden und Mitgliedsbeiträge an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Inland oder EU-/EWR- Ausland lassen sich mit bis zu 20 % des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen und mindern so die eigene Einkommensteuerlast.
Tipps für Steuerzahler im Februar 2024Das Jahr 2024 bringt einige steuerrechtliche Änderungen, wir von Breidenbach klären auf.
(Teil-) Entwarnung bei erbschaftsteuerlichen 90 %-TestEs ist allgemein bekannt, dass das deutsche Erbschaft- und Schenkungssteuerrecht einerseits für Betriebsvermögen großzügige Befreiungen von bis zu 100 % vorsieht, andererseits aber auch Unlogiken und Stolperfallen beinhaltet. Eine dieser Stolperfallen ist der sogenannte 90 %-Test (§ 13b Abs. 2 Satz 2 ErbStG).
So lässt sich bewegliches Anlagevermögen schnell abschreibenSelbständige und Gewerbetreibende sind daran interessiert, ihr Anlagevermögen möglichst schnell abzuschreiben, um so zeitnah Steuern zu sparen und ihre Liquidität zu erhöhen.
Verlustbringende Vermietung bringt häufig keine SteuerersparnisWer eine Immobilie mit mehr als 250 qm Wohnfläche vermietet, darf daraus resultierende Vermietungsverluste nicht ohne weiteres mit seinen anderen Einkünften verrechnen. Das geht aus einer aktuellen Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) hervor.
fahrender Zug
Auch das Deutschlandticket dürfen Sie steuerfrei überlassenSteuerfrei ist auch das kostenlose oder verbilligte Überlassen solcher Tickets durch den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
Sonderausgabenabzug bei Kostenerstattung an den ArbeitgeberArbeitgeber haften für die Lohnsteuer, die sie für ihre Arbeitnehmer einbehalten und abführen müssen. Das Gleiche gilt für die Kirchensteuer, die im Lohnsteuer-Abzugsverfahren anfällt.
Restaurantbesuche werden teurerEin dauerhaft ermäßigter Umsatzsteuersatz von 7 % auf den Verzehr von Speisen in Restaurants hat keine Mehrheit im Bundestag gefunden. Ab dem 01.01.2024 gilt somit wieder der Regelsteuersatz von 19 %.
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