Steu­er­zin­sen erwar­tungs­ge­mäß verfassungswidrig!

Wie erwar­tet, hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt mit Beschluss vom 8. Juli 2021 (bekannt­ge­ge­ben am 18.8.2021) die Ver­zin­sung von Steu­er­nach­zah­lun­gen und –erstat­tun­gen mit 6 % p.a. als ver­fas­sungs­wid­rig beur­teilt. Dies gilt nach Auf­fas­sung des Gerichts seit 2014.

Wie schon mehr­fach in der Ver­gan­gen­heit zu Steu­er­fra­gen, zeigt sich das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt aber auch die­ses Mal Fiskus-freundlich, um nicht zu sagen fei­ge, indem es eine Anpas­sung des Zins­sat­zes ans Markt­ni­veau erst für Ver­zin­sungs­zeit­räu­me ab 2019 for­dert. Zur Klar­stel­lung: Damit ist etwa auch die Ver­zin­sung einer 2016er Steu­er antei­lig betroffen.

War­um es dem Steu­er­bür­ger immer wie­der zuge­mu­tet wird, tem­po­rär mit einem erkann­ter­ma­ßen ver­fas­sungs­wid­ri­gen Zustand leben zu müs­sen und des­sen zum Teil auch erheb­li­che Belas­tungs­wir­kun­gen zu ertra­gen, erschließt sich uns nicht. Gleich­wohl ist der Aus­gang des Ver­fah­rens natür­lich stark zu begrü­ßen. Dabei ver­ken­nen wir nicht, dass Steu­er­zah­ler in vie­len Fäl­len ja auch von den hohen Zin­sen pro­fi­tiert haben. Kaum eine ande­re siche­re Geld­an­la­ge ver­spricht schließ­lich der­zeit 6 % Ren­di­te vor Steu­ern, nur ist das eben nicht der Sinn der Ver­zin­sung von Steuern.

Wie genau die Ver­zin­sung im Guten wie im Schlech­ten ab 2019 rück­wir­kend nun gere­gelt wird, über­lässt das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt letzt­lich dem Bun­des­ge­setz­ge­ber. Da es sich in sei­nen Urteils­grün­den aber mehr­fach auf den Basis­zins­satz bezieht, ist anzu­neh­men, dass die­ser eine Rol­le spie­len wird. Er ist aller­dings seit 2019 mit — 0,88 % durch­weg nega­tiv. Daher bleibt es span­nend, denn es ist kaum zu erwar­ten, dass der Gesetz­ge­ber einen Nega­tiv­zins für Steu­er­zah­lun­gen und –erstat­tun­gen fest­schreibt. Ein fes­ter Zuschlag auf die­se Grö­ße ist aber denk­bar, denn das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt räumt dem Gesetz­ge­ber erkenn­bar einen recht gro­ßen Spiel­raum ein.

Wäh­rend man vor eini­ger Zeit noch auf die Auf­nah­me eines ech­ten Index­be­zugs getippt hät­te, erscheint auch das inzwi­schen schwie­rig, denn auch die infra­ge kom­men­den Indi­zes sind prak­tisch alle negativ.

Kei­ne leich­te Auf­ga­be, die auf die neue Bun­des­re­gie­rung in die­ser Sache zukommt – der EZB sei Dank!