Steuervorteil für Eltern: Auch nach dem 25. Geburtstag können Eltern ihre Kinder finanziell unterstützen – und profitieren gleichzeitig steuerlich. Unterhaltszahlungen von bis zu 12.096 € pro Jahr lassen sich als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Zusätzlich berücksichtigt das Finanzamt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Wichtig: Eigene Einkünfte der Kinder mindern den absetzbaren Betrag, und Zahlungen müssen ab 2025 per Überweisung erfolgen.
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Ab 2025 müssen Unterhaltszahlungen zur steuerlichen Anerkennung per Überweisung erfolgen, während Sachleistungen wie mietfreies Wohnen weiterhin ohne dieses Erfordernis abgesetzt werden können. Zudem sollten Steuerzahler die steuerliche Behandlung von Krankenkassenboni und Erstattungszinsen beachten, da falsche Angaben oder Missverständnisse zu finanziellen Nachteilen führen können.
Am 22.12.2023 waren die Papiervordrucke zur Einkommensteuererklärung aber schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden; diese Vordrucke werden nicht geändert. Bei elektronischen Einkommensteuererklärungen via Elster ist ab dem 26.03.2024 keine Abfrage zur Gaspreisbremse mehr in der Anlage SO enthalten.
Neueste Statistiken zeigen: Fast zwei Drittel der Einsprüche gegen Finanzamtsbescheide sind erfolgreich. Diese hohe Erfolgsquote unterstreicht die Bedeutung des Einspruchsverfahrens. Zudem sind Internetverkäufe oft steuerpflichtig, und Beerdigungskosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.