Wer Gewinne aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt, erhält regelmäßig Einkommensteuer-Vorauszahlungsbescheide vom Finanzamt.

Am 22.12.2023 waren die Papiervordrucke zur Einkommensteuererklärung aber schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden; diese Vordrucke werden nicht geändert. Bei elektronischen Einkommensteuererklärungen via Elster ist ab dem 26.03.2024 keine Abfrage zur Gaspreisbremse mehr in der Anlage SO enthalten.

Spenden und Mitgliedsbeiträge an eine steuerbegünstigte Körperschaft im Inland oder EU-/EWR- Ausland lassen sich mit bis zu 20 % des eigenen Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben abziehen und mindern so die eigene Einkommensteuerlast.

Neueste Statistiken zeigen: Fast zwei Drittel der Einsprüche gegen Finanzamtsbescheide sind erfolgreich. Diese hohe Erfolgsquote unterstreicht die Bedeutung des Einspruchsverfahrens. Zudem sind Internetverkäufe oft steuerpflichtig, und Beerdigungskosten können unter bestimmten Bedingungen steuerlich abgesetzt werden.

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