Ein Preisgeld ist kein Arbeitslohn, wenn es nicht aus dem aktuellen Dienstverhältnis stammt. Der BFH erkannte eine Auszeichnung für frühere Leistungen als steuerfrei an. Midijobs bis 2.000 € Monatsverdienst führen zu geringeren Sozialabgaben bei vollen Leistungen. Schon knapp über der Minijob-Grenze kann sich der Wechsel lohnen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass umsatzabhängige Tantiemen an ein Vorstandsmitglied, das Minderheitsaktionär ist, nicht zwingend eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen. Entscheidend ist, ob der Aufsichtsrat unabhängig handelt und keine Nähe zum Vorstand besteht.

Das Bundesfinanzministerium hat die ab 2025 geltende neue Kleinunternehmerregelung erläutert. Kleinunternehmer sind künftig grundsätzlich von der Umsatzsteuer befreit. Ein falscher Steuerausweis gilt dann nur noch als unrichtiger, nicht mehr als unberechtigter Ausweis.

Ein Verzicht auf die Regelung vor 2025 bleibt für fünf Jahre bindend. Neu ist auch ein Meldeverfahren zur Anwendung der Regelung in anderen EU-Staaten.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Solidaritätszuschlag verfassungsgemäß ist. Die Belastung einkommensstarker Steuerzahler sei gerechtfertigt, da der Anlass der Abgabe noch besteht.

Der Bundesfinanzhof hat bestätigt, dass Verluste aus Steuerstundungsmodellen auch bei Insolvenz nur mit Gewinnen aus derselben Einkunftsquelle verrechnet werden dürfen.

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Datenschutz: Finanzamt darf Mietverträge vom Vermieter anfordern.

Abfindungen: Ermäßigte Besteuerung gilt nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren

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Jahressteuergesetz 2024: Mobilitätsbudget gestrichen, zahlreiche Steueranpassungen beschlossen
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Kichensteuer: In welchen Fällen sich die (Gesamt-) Steuerlast senken lässt.

Als die Ampelkoalition scheiterte, waren verschiedene Gesetzesvorhaben der Bundesregierung noch im Gesetzgebungsverfahren. Da tauchte die Frage auf, was dieser Umstand für den Steuerbürger zum Jahreswechsel 2024/2025 bedeutet.

Seit 2022 gilt eine Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen). Erträge aus Stromverkäufen und Entnahmen von Strom für private Zwecke sind von der Einkommensteuer befreit.