Seit 1. Januar 2025 ist eine detaillierte Transaktionsmatrix für grenzüberschreitende Geschäftsvorfälle in der Verrechnungspreisdokumentation Pflicht. Sie enthält u.a. Transaktionsart, beteiligte Unternehmen, Umfang, Vertragsgrundlagen und angewandte Methoden und muss binnen 30 Tagen bei Aufforderung vorgelegt werden.