Allgemein
Ein Unternehmer kann für sein Unternehmen bezogene Eingangsleistungen sowohl für Umsätze verwenden, die zum Vorsteuerabzug berechtigen, als auch für Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat seine Vorgaben zur Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel präzisiert.
Am 22.12.2023 waren die Papiervordrucke zur Einkommensteuererklärung aber schon gedruckt und an die Finanzämter ausgeliefert worden; diese Vordrucke werden nicht geändert. Bei elektronischen Einkommensteuererklärungen via Elster ist ab dem 26.03.2024 keine Abfrage zur Gaspreisbremse mehr in der Anlage SO enthalten.